Ich behandle in meiner Praxis sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patient:innen sowie Selbstzahler:innen.

Paartherapie und Gestalttherapie können nicht über eine gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden und müssen von Ihnen privat gezahlt werden, sollten Sie keine Zusatzversicherung haben, die die Kosten deckt.

Welche Kosten übernimmt die Kasse?

Einzeltherapie

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wird von den gesetzlichen und privaten Kassen gezahlt.

Gestalttherapie ist kein Richtlinienverfahren und wird nicht von den Kassen übernommen.

Paartherapie

Die Paartherapie gehört nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Die Kosten für die Behandlung müssen Sie übernehmen (s. Abschnitt Selbstzahler:innen).

Gruppentherapie

Bei der Gruppentherapie handelt es sich um tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapie, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Ablauf

Sprechstunden und Probatorische Sitzungen für eine kassenfinanzierte Therapie

Die Sprechstunde dient der ersten Abklärung: Hier besprechen wir Ihr Anliegen, klären mögliche Behandlungswege und prüfen, ob eine Psychotherapie indiziert und sinnvoll ist. Es können bis zu drei Sprechstunden in Anspruch genommen werden.

Die probatorischen Sitzungen folgen danach und ermöglichen ein vertiefendes Kennenlernen. Dabei klären wir Ihre Ziele und prüfen, ob die Therapieform und die Zusammenarbeit passend sind. Es können bis zu vier probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden, bevor eine Therapie bei der Kasse beantragt werden kann.

Diese Termine sind Voraussetzung für eine kassenfinanzierte Therapie.

Für Privatversicherte ist der Ablauf eventuell anders, fragen Sie bitte bei Ihrer Kasse nach.

Selbstzahler:innen

Bei Selbstzahler:innen können Dauer und Frequenz und damit auch das Honorar angepasst werden.

Als Heilbehandlung ist Therapie von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Umsatzsteuergesetz Nr. 14.a)).

Lesen Sie bitte auch unten die Vorteile für Selbstzahler:innen aufmerksam durch. Eventuell bietet es sich für Sie an die Kosten selber zu übernehmen oder sich eher in Richtung Coaching zu orientieren.

Mehr Informationen für Selbstzahler:innen

Selbstzahler:innen ist die Bezeichnung für diejenigen, die selber zahlen. Die Krankenkasse ist nicht involviert. Sie entscheiden, ob Sie direkt in den einzelnen Sitzungen zahlen oder ich Ihnen eine monatliche Rechnung stelle, die Sie per Überweisung bezahlen können.

Vorteile für Selbstzahler:innen

  • Schnell und unbürokratisch: weder Antragsverfahren noch Bewilligung der Kostenerstattung verzögern den Therapiebeginn.
  • Keine Diagnosehinterlegung: vor der Behandlung muss keine Diagnose (nach ICD-10) gestellt werden. Damit entfällt auch der Eintrag in die Krankenakte, was bei bevorstehender Verbeamtung, Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung relevant sein kann.
  • Freie Methodenwahl: die Wahl des Settings (Einzel, Paar, Gruppe) ist ebenso frei entscheidbar wie das angewandte Verfahren (tiefenpsychologisch fundiert, Gestalttherapie).
  • Individuelle Planung: keine Beschränkung auf 50 Minuten. Dauer und Frequenz von Sitzungen kann auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Kann ich Psychotherapie steuerlich absetzen?

Als “außergewöhnliche Belastung” können Ihre Kosten für eine Psychotherapie laut Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 prinzipiell steuerlich abgesetzt werden. Dabei gibt es jedoch bestimmte Vorgaben, wie zum Beispiel die Ermittlung der “zumutbaren Belastung”. Der folgenden Link gibt Ihnen einen guten Überlick darüber, wie Sie entstandene Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen können und ihre zumutbare Belastungsgrenze ermitteln.